Das gilt. Immer. Überall.
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
(§1631 Abs. 2 BGB)
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Diesen Auszug aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) habe ich meinem Blog vorangestellt, weil das die für mich wichtigste Botschaft ist. Es ist das Recht eines jeden Kindes, gewaltfrei erzogen zu werden. Fast alle Eltern wollen das auch. Dennoch kommt es manchmal dazu, dass Eltern ihre Kinder anschreien, sie beschimpfen, ihnen weh tun. Meist ohne Vorsatz, sondern aus Überforderung. Wenn Sie merken, dass Sie an ihre Grenzen kommen – oder vielleicht sogar schon darüber hinaus gegangen sind – dann holen Sie sich Hilfe! Das kann ein Elterntraining sein, vielleicht aber auch erstmal ein Gespräch mit einer Person ihres Vertrauens. Der Kinderarzt,… Weiterlesen »